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Brustverkleinerung - Wann übernimmt die Krankenkasse die Operationskosten?

Bis zum Ende der neunziger Jahre, wurden Brustverkleinerungen häufiger auch von Krankenkassen übernommen. Seitdem, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse jedoch um einiges schwieriger geworden. Zum einen versuchen die Krankenkassen Kosten zu sparen, zum anderen gibt es bisher noch keine eindeutige Indikation für eine medizinisch indizierte Brustverkleinerung.

Gerichte sind häufig gespaltener Meinung.

Eine Kostenübernahme bei mittelgroßen Brüsten wird heutzutage sehr schwierig sein. Bei sehr großen Brüsten könnte ein Kostenübernahme jedoch klappen.

Generell gilt jedoch dass die Krankenkasse die Kosten nur bei Erkrankungen und Fehlbildungen übernimmt, nicht aber bei kosmetischen Eingriffen.

Die Deutsche Gesellschaft für Plastische und Ästhetische Chirurgie hat versucht eine Empfehlung für Brustverkleinerungen zu formulieren. Ihr zu folge besteht eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung wenn die Brüste um zwei Körbchengrößen verkleinert werden müssen um der Norm zu entsprechen. Bei Brüsten mit einer deutlichen Brustasymmetrie empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Plastische und Ästhetische Chirurgie ebenfalls, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sinnvoll wäre.

Eine Chance auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben Patientinnen bei denen ein deutliches Missverhältnis zwischen der Körperstatur und der Brustgröße besteht. In solchen Fällen spricht man auch von einer Brustfehlbildung oder einer Makromastie. Wann genau eine Makromastie (eine zu große Brustanlage) vorhanden ist, wird oft unterschiedlich ausgelegt. In einigen Lehrbüchern sagt man z.B. dass ein Brustgewicht von über 600g pro Seite eine Makromastie darstellt. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass dieser Wert für besonders kleine und zierliche Personen auch geringer anzusetzen wäre.

 

Neben einer zu übergroßen Brust, ist es außerdem für eine Kostenübernahme durch die KK hilfreich wenn folgende Symptome bei der Patientin vorhanden sind:

· Schmerzen und Beschwerden im Bereich der Hals-, Brust- und/oder Lendenwirbel

· BH- Einschnürungen an den Schultern

· Schmerzen im Schulterbereich

· Mazeration und/oder Pilzinfektionen in der Unterbrustfalte

Die Patientin sollte wegen all dieser Beschwerden in Behandlung sein, und sollte ebenfalls schon ernsthaft versucht haben diese durch anderweitige Methoden (Krankengymnastik, regelmäßigen Sport, ggf. Gewichtsreduktion) zu lindern. Nur wenn alle konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft worden sind, wird eine Krankenkasse eine Kostenübernahme in Erwägung ziehen.

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